IT-Wiki GRG 19

IT-Informationen für die Billrothstraße 73

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EDV-Benutzerordnung

Die EDV-Benutzerordnung ist Teil der Hausordnung!

§1 Passwörter

Ohne individuelles Passwort ist keine Arbeit am Computer zulässig.

Nach Beendigung der Nutzung hat sich die Schülerin oder der Schüler am PC abzumelden. Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen sind die Schülerinnen und Schüler verantwortlich. Deshalb ist das Arbeiten mit einem fremden Passwort verboten. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dieses der Schule (den EDV-Kustoden oder Klassenlehrern) mitzuteilen. Die Weitergabe des persönlichen Kennwortes an andere ist verboten.

Änderungen der Kennwörter (Vergessen,…) erfolgen nur nach persönlicher Rücksprache der Schülerin / des Schülers in den Sprechstunden der EDV-Kustoden.

§2 Benutzung des Schulnetzwerks

Die Benutzung des Schulnetzwerkes ist nur unter Beaufsichtigung einer Lehrerin / eines Lehrers oder nach persönlicher Rücksprache mit den EDV-Kustoden gestattet. Vor dem Verlassen des Raums sind die Geräte und der Arbeitsplatz ordnungsgemäß und sauber zu hinterlassen.

§3 Arbeiten am Computer

Eigenes Arbeiten am Computer außerhalb des Unterrichts ist für Schülerinnen und Schüler in der Bibliothek zu den Öffnungszeiten möglich. Die Schülerinnen und Schüler haben Abfälle zu entsorgen und nicht bei diesen Computern zurückzulassen. Die Nutzung ist ausdrücklich nur Schülern des GRG19 Billrothstraße 73 gestattet.

§4 Eingriffe in Hard- und Softwareinstallation

Veränderungen der Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Fremdgeräte dürfen nur mit Erlaubnis an Computer oder an das Netzwerk angeschlossen werden. Unnötiges Datenaufkommen durch Laden und Versenden von großen Dateien (zum Beispiel Video-, Audiofiles) aus dem Internet ist zu vermeiden. Sollte ein Nutzer unberechtigt größere Datenmengen in seinem Arbeitsbereich ablegen, ist die Schule berechtigt, diese Daten nach vorheriger Rücksprache mit dem Nutzer zu löschen.

Das Erstellen oder Verbreiten funktionsschädigender Programme, ist untersagt.

Jede Benutzerin / jeder Benutzer haftet für von ihr / von ihm angerichtete Schäden an Hardwareteilen. Verursachte Schäden sind zu ersetzen.

§5 Umgang mit EDV-Equipment

Die PCs und die zugehörige Peripherie – insbesondere die Drucker – sind schonend zu behandeln. Die Tastaturen sind durch Schmutz und Flüssigkeiten besonders gefährdet. Deshalb ist in allen EDV-Räumen und der Bibliothek Essen und Trinken verboten.

Störungen und Schäden sind sofort dem Netzwerk-Administrator mitzuteilen.

§6 Nutzung von Informationen aus dem Internet

Der Internet-Zugang soll grundsätzlich nur für schulische Zwecke genutzt werden. Als „schulisch“ ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen (Programmen etc.) ist nur mit Einwilligung der Schule zulässig.

Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Internet-Zugang abrufbaren Angebote verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden.

Bei der Weiterverarbeitung sind Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten.

§7 Bereitgestellte Informationen

Die bereitgestellten Informationen können, bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung, keiner hausinternen Auswahl unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technische, nicht inhaltlich bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich irgendjemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss dieser den Sachverhalt mit dem Urheber dieser Information klären. Die Schule ist in keiner Weise für den Inhalt der über ihren Internetzugang bereitgestellten Informationen verantwortlich. Bei illegalen oder schädlichen Inhalten, die der Schule bekannt gemacht werden, wird sie versuchen, mögliche Maßnahmen zu ergreifen.

Für fremde Inhalte ist das Urheberrecht zu beachten. So dürfen Texte, gescannte Bilder oder onlinebezogene Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht.

Das Recht auf das eigene Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist nur gestattet mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler, im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten.

§8 Nutzung von Chats

Chatten, die Nutzung von Newsgroups bzw. Foren, das Versenden von E-Mails bzw. SMS, etc. sind nur in Zusam-menhang mit unterrichtlichen Tätigkeiten gestattet.

§9 Datenschutz und Datensicherheit

Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Diese Daten werden in der Regel nach einem Monat, spätestens jedoch zu Beginn eines jeden neuen Schuljahres gelöscht. Dies gilt nicht, wenn Tatsachen den Verdacht eines schwerwiegenden Missbrauches der schulischen Computer begründen.

Die Schule wird ihre Einsichtsrechte nur in Fällen des Verdachts von Missbrauch geltend machen. Die Schule ist nicht haftbar für gelöschte oder durch Systemausfälle verlorene Daten.

Zur Aufrechterhaltung der Hard- und Softwaredienste sowie zur schulischen Nutzung externer IT-Services dürfen Benutzerdaten, soweit unbedingt notwendig, an Dritte, z.B. an die die Schule unterstützende IT-Firma, weitergegeben werden.

§10 Persönliche Inhalte

Persönliche Inhalte werden in einem persönlichen Nutzerverzeichnis abgelegt (ausgenommen anderslautender Anweisungen der Lehrerin / des Lehrers). Aus Sicherheitsgründen hat der Netzwerk-Administrator das Recht, auch diese persönlichen Dokumente zu kontrollieren und zu löschen. Private Ausdrucke sind nur nach Rücksprache mit der zuständigen Lehrerin / dem zuständigen Lehrer möglich.

§11 Nutzung des WLANs

Die Nutzung des schulinternen WLANs unterliegt ebenfalls den Bedingungen 1-10 und ist im gesamten Schulgebäude zulässig.

§12 Nutzungsberechtigung

Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzerordnung können den Entzug der Nutzungsberechtigung zur Folge haben. Bei schwerwiegenden Verstößen, sowie mutwilligen Beschädigungen werden disziplinäre Maßnahmen seitens der Direktion gesetzt.

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infra/terms.txt · Zuletzt geändert: 28.08.2020 16:51 von Administrator

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